Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der HB Verwaltung GmbH für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Umzugsservice und Transporte

I. Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Umzugsservice und Transporten zwischen der HB Verwaltung GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Vertragsvereinbarung und Vertragsschluss

Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung sowie eine Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote der HB Verwaltung GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden.

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber durch die Auftragsbestätigung zustande. Eine mündliche Nebenabrede besteht nicht. Alle weiteren Vereinbarungen sind schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzunehmen.

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

III. Leistungsbeschreibung und Auftragsumfang

Die HB Verwaltung GmbH führt Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Räumungen von Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden sowie Gewerbeimmobilien durch. Ebenfalls bieten wir Umzugsservice und Transportdienstleistungen an.

Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt besenrein an den Auftraggeber übergeben, sofern nicht anders vereinbart.

IV. Eigentumsübergang bei Entrümpelungen

Bei der Beauftragung von Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen gehen alle sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nicht anders vereinbart.

Mit der Unterschrift unter der Auftragsbestätigung versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer aller Gegenstände ist, die sich im zu räumenden Objekt befinden und dieser zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände befugt ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände (zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, wichtige Dokumente) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

V. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch von ihm beauftragte Dritte erfüllen zu lassen.

VI. Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt vom Auftragnehmer nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, Epidemien, behördliche oder gerichtliche Anordnungen), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Dies berechtigt den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise bemessen sich nach der Größe des Objektes und dem jeweiligen Aufwand. Festpreise bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Im Preis enthalten sind die Anfahrtskosten sowie die Angebotserstellung und die erste Besichtigung des zu räumenden Objektes, sofern nicht anders vereinbart.

Alle erbrachten Leistungen sind nach Beendigung der Auftragsarbeiten in voller Höhe fällig und sofort zu zahlen, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung kann bar, per Überweisung oder nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.

VIII. Abnahme und Übergabe

Die Abnahme und Übergabe des geräumten Objektes ist durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls vom Auftraggeber oder einer von ihm bevollmächtigten Person schriftlich zu bestätigen.

IX. Kündigung und Stornierung

Die Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber ist nach erfolgter Auftragserteilung nur unter Angabe eines Grundes möglich. Im Falle einer Kündigung bis zum 7. Werktag vor dem Auftragstermin werden entstandene Aufwendungen in Höhe von 40% der vereinbarten Vergütung fällig.

Bei einer Kündigung früher als 7 Werktage vor dem Auftragstermin berechnet der Auftragnehmer eine Pauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

X. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung, Haushaltsauflösung bzw. den vereinbarten Umzugsservice. Weist die Leistung Mängel auf, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

XI. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen Ein- und Anbauten, insbesondere für Wände, Fußböden, Schlösser, Jalousien oder sonstige vorhandene Beschädigungen.

Bei Umzügen haftet der Auftragnehmer für Schäden am Transportgut nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

XII. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

XIII. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

XIV. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Januar 2026

HB Verwaltung GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
Telefon: 0231 99767003
E-Mail: [email protected]

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